ADA 2010 §405 (USA)
Rampenneigungsrechner.
Geben Sie einen Höhenunterschied und eine Neigung ein und erhalten Sie Rampenlänge, Podeste und die gesamte Grundfläche — Zeile für Zeile gegen die US-amerikanischen 2010 ADA Standards geprüft, mit Benennung jedes Verstoßes.
Die zu überwindende senkrechte Höhe. Einheiten willkommen: 24 in, 2 ft, 0,6 m.
1:12 sind 8,33%, der Höchstwert der US-amerikanischen ADA. Lassen Sie ihn stehen, um eine konforme Rampe zu bemessen.
Übliche Neigungen
Eine Neigung von 1:20 oder sanfter gilt streng genommen als Gehweg und nicht als Rampe und unterliegt den Handlauf- und Podestregeln aus §405 nicht.
Erfüllt ADA §405 (USA)
- Die Längsneigung liegt innerhalb des Höchstwerts von 1:12 aus §405.2.
- Der Höhenunterschied liegt innerhalb des Höchstwerts von 30″ je Lauf aus §405.6.
Weitere Anforderungen, die immer gelten
Rampenlauf
24′ 1/8″
Verhältnis
1 : 12
Winkel
4,76°
Benötigte Läufe
1
Zwischenpodeste
0
Gesamte Grundfläche
34′ 1/8″
Die Grundfläche umfasst ein Podest von 60″ an jedem Ende und eines zwischen je zwei Läufen. Nicht enthalten sind Wendeflächen, Bewegungsflächen vor Türen sowie Geländer- und Handlaufverlängerungen.
Die übrigen Regeln aus §405
Die Neigung ist nur eine Anforderung. Diese hier betreffen dieselbe Rampe und können eine Abnahme genauso scheitern lassen.
- Querneigung
- höchstens 1:48 (2,08%)
- Lichte Breite
- mindestens 36″ zwischen den Handläufen
- Höhe je Lauf
- höchstens 30″
- Podestlänge
- mindestens 60″, oben und unten
- Wendepodeste
- mindestens 60″ × 60″, wo die Rampe die Richtung wechselt
- Handläufe
- Auf beiden Seiten, sobald die Höhe 6″ überschreitet
- Randsicherung
- Auf jeder Seite von Rampenläufen und Podesten erforderlich
- Oberfläche
- Fest, standsicher und rutschhemmend
Die Regel 1:12
Die 2010 ADA Standards for Accessible Design, eine US-amerikanische Bundesnorm, begrenzen die Längsneigung einer Rampe auf 1:12 — eine Einheit nach oben je zwölf nach vorn. In Prozent sind das 8,33%, als Winkel 4,76°. Es ist die Zahl, die alle zitieren, und sie ist ein Höchstwert, kein Zielwert: Eine sanftere Rampe ist immer zulässig und deutlich leichter zu benutzen.
Eine Rampe nach dieser Regel zu bemessen ist unkompliziert. Multiplizieren Sie die Höhe mit zwölf, und Sie haben den kürzesten Rampenlauf. Sechzig Zentimeter Höhe brauchen gut sieben Meter Rampe. Was überrascht, ist der Platzbedarf, sobald Podeste hinzukommen — eine bescheidene dreistufige Treppe vor der Haustür verlangt schnell rund zehn Meter Garten.
Die Neigung allein macht eine Rampe nicht konform
Eine Rampe mit exakt 1:12 kann an einem halben Dutzend weiterer Punkte durch die Abnahme fallen. Die drei, die am häufigsten übersehen werden:
- Die Grenze von 30 Zoll Höhe. Kein einzelner Rampenlauf darf mehr als 30 Zoll (etwa 76 cm) überwinden. Alles Höhere muss aufgeteilt werden, mit einem waagerechten Podest zwischen den Läufen.
- Die Querneigung. Die Neigung quer zur Rampe — von Seite zu Seite — ist auf 1:48 begrenzt, also etwa 2,08%. Sie entsteht leicht unbeabsichtigt, wenn eine Rampe gegen ein vorhandenes Gelände betoniert wird.
- Die Podeste. Jeder Lauf braucht an beiden Enden ein waagerechtes Podest von mindestens 60 Zoll Länge und in voller Rampenbreite. Wo die Rampe die Richtung wechselt, muss dieses Podest mindestens 60 mal 60 Zoll messen.
Wo die ADA gilt
Die ADA regelt öffentlich zugängliche Einrichtungen und Gewerbebauten in den Vereinigten Staaten, und außerhalb der USA gilt sie überhaupt nicht — im deutschsprachigen Raum sind stattdessen das jeweilige Landesbaurecht und die dort eingeführten Normen maßgeblich. Eine Rampe am Privathaus fällt ohnehin unter das örtliche Baurecht, das oft weniger verlangt. Gleichwohl gibt es den Wert 1:12, weil er abbildet, was ein Mensch aus eigener Kraft tatsächlich hinauffahren kann — er taugt also auch dort als Entwurfsziel, wo er rechtlich nicht gefordert ist.
Dieser Rechner prüft die in §405 beschriebene Geometrie und meldet, gegen welche Regel ein Entwurf verstößt. Er ist eine Entwurfshilfe, keine Abnahme, und ersetzt weder die Prüfung durch eine fachkundige Person noch die für Sie zuständige Behörde.
Häufige Fragen
Was ist die größte zulässige Neigung einer ADA-Rampe?
Die 2010 ADA Standards §405.2, eine US-amerikanische Norm, setzen für Rampen auf einem barrierefreien Weg eine größte Längsneigung von 1:12 fest — eine Einheit Höhe je zwölf Einheiten Strecke, also 8,33% oder 4,76°. Die Querneigung ist nach §405.3 gesondert auf 1:48 begrenzt.
Wie lang muss eine Rollstuhlrampe sein?
Beim Höchstwert 1:12 ist der Rampenlauf zwölfmal so lang wie die Höhe. Eine Höhe von 24 Zoll braucht mindestens 24 Fuß Rampe, eine Höhe von 30 Zoll entsprechend 30 Fuß. Podeste an beiden Enden kommen hinzu, die gesamte Grundfläche ist also stets größer als der Rampenlauf allein.
Wie viel Höhe darf ein einzelner Rampenlauf überwinden?
30 Zoll, nach §405.6 der US-amerikanischen Norm. Eine größere Gesamthöhe muss in mehrere Läufe mit einem waagerechten Podest dazwischen aufgeteilt werden, und jedes Podest muss nach §405.7.3 mindestens 60 Zoll lang sein.
Wann sind an einer Rampe Handläufe erforderlich?
Handläufe sind nach §405.8 auf beiden Seiten jedes Rampenlaufs erforderlich, dessen Höhe 6 Zoll überschreitet. Die lichte Breite zwischen ihnen muss nach §405.5 mindestens 36 Zoll betragen.
Muss eine Rampe am Privathaus die ADA erfüllen?
Meist nicht — und außerhalb der USA gilt die ADA ohnehin nie. Sie betrifft öffentlich zugängliche Einrichtungen und Gewerbebauten in den Vereinigten Staaten, nicht Privatwohnhäuser, für die das örtliche Baurecht gilt. Der Wert 1:12 bleibt ein sinnvolles Ziel, und viele Bauunternehmen übernehmen ihn freiwillig, weil er wirklich benutzbar ist.
Ist eine steilere Rampe je zulässig?
Nur in bestimmten Umbaufällen, in denen der Platz tatsächlich fehlt, und die US-amerikanischen 2010 Standards fassen diese Ausnahmen eng — etwa 1:10 bei einer Höhe bis 6 Zoll. Für Neubauten gibt es keine solche Erlaubnis. Behandeln Sie jede steilere Neigung als nicht konform, solange die für Sie zuständige Behörde nichts anderes bestätigt.